Allgemeine Geschäftsbedingungen Prüfungen

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1. Anmeldung

  1. Die Prüfungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, die Prüfungsordnung zur Kenntnis zu nehmen. Mit der Anmeldung zur Prüfung und mit der Bezahlung der Prüfungsgebühr bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer/-in, dass er/sie die Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt.
  2. Die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen finden Sie bei den jeweiligen Prüfungsbeschreibungen.

2. Teilnahmebedingungen

  1. Die Teilnahme an der Prüfung ist unabhängig vom Besuch eines Sprachkurses am Goethe-Zentrum Pardubice.
  2. Ein Prüfungstermin kann nur stattfinden, wenn sich pro Termin und Prüfung mindestens 5 Prüfungsteilnehmer angemeldet haben.
  3. Prüfungsanmeldungen können nur bis zum Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl angenommen werden.
  4. Die Teilnahme an der Prüfung ist nur dann möglich, wenn fristgerecht, d.h. bis zum Tag, an dem die Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung abläuft, das Anmeldformular beim Goethe-Zentrum Pardubice eingereicht und die Prüfungsgebühr entrichtet worden ist.
  5. Die Prüfungsgebühr kann per Postanweisung, in bar oder per Banküberweisung entrichtet werden. Bei Banküberweisungen gilt der Tag des Geldeingangs auf dem Konto des Goethe-Zentrum Pardubice.
  6. Ärztliche Bescheinigungen über spezifischen Bedarf von Prüfungsteilnehmenden müssen bis zum Tag, an dem die Anmeldefrist abläuft, beim Goethe-Institut Prag eingereicht werden.
  7. Den Beginn der schriftlichen Prüfung bekommen die Prüfungsteilnehmenden mit der Anmeldebestätigung mitgeteilt, die Uhrzeit der mündlichen Prüfung wird am Tag der schriftlichen Prüfung ausgehängt.

3. Allgemeine Informationen

  1. Prüfungsteilnehmende müssen sich zur Prüfung pünktlich einfinden. Im Falle einer Verspätung wird der/die Teilnehmende nicht in den Prüfungsraum hineingelassen.
  2. Prüfungsteilnehmende müssen sich bei allen Prüfungsteilen mit einem Identitätsnachweis (amtliches Ausweisdokument mit aktuellem Lichtbild) ausweisen.
  3. Prüfungsteilnehmende benötigen zur Prüfung geeignetes Schreibwerkzeug.
  4. Während der Prüfung sind Mobiltelefone, andere elektronische Geräte, Wörterbücher sowie alle anderen Hilfsmittel nicht zugelassen. Ausnahmen regeln die Durchführungsbestimmungen für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf.

4. Rücktritt von der Prüfung

  1. Die Möglichkeit des Rücktritts von der Prüfung besteht bis zu 7 Tagen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung. Bei einem Rücktritt innerhalb dieser Frist kann die Prüfungsgebühr unter Einbehaltung einer Verwaltungspauschale von 20% zurückerstattet werden. Bei einer Verschiebung der Prüfung auf den nächstmöglichen Prüfungstermin wird innerhalb dieser Frist keine Verwaltungspauschale einbehalten. Ein Rücktritt nach dieser Frist ist nur aus Krankheitsgründen möglich und durch ein ärztliches Attest zu belegen.
  2. Ein Rücktritt nach Prüfungsbeginn ist nicht möglich.
  3. Bei Absage eines Prüfungstermins wegen zu geringer Teilnehmerzahl wird die volle Prüfungsgebühr erstattet. Auf Wunsch wird die Prüfungsgebühr auch für einen späteren Prüfungstermin gutgeschrieben.

5. Mitteilung der Prüfungsergebnisse / Zeugnisse

  1. Das Zertifikat mit den Prüfungsergebnissen wird bei bestandener Prüfung dem/der Prüfungsteilnehmenden per Einschreiben innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Prüfung an die im Anmeldeformular angegebene Adresse geschickt.
  2. Bei nicht bestandener Prüfung wird dem/der Prüfungsteilnehmenden innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss der Prüfung darüber eine Bescheinigung an die im Anmeldeformular angegebene Adresse geschickt.

6. Einsichtnahme

  1. Prüfungsteilnehmende (Minderjährige in Begleitung eines/einer Erziehungsberechtigten) können Einsicht in nicht bestandene Prüfungsteile bekommen.
  2. Zur Einsichtnahme ist ein gesonderter Termin im Sprachkursbüro zu vereinbaren.
  3. Bei der Einsichtnahme dürfen keine Auszüge, Kopien oder Abschriften angefertigt werden.

7. Wiederholung der Prüfung

  1. Wird nur einer der Prüfungsteile – der schriftliche oder der mündliche Teil – nicht bestanden, gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
  2. Die gesamte Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
  3. Teilwiederholungen nur des schriftlichen oder nur des mündlichen Teils sind bei nicht-modularen Prüfungen nicht möglich. Bei den modularen Prüfungen besteht die Möglichkeit, einzelne Module beliebig oft zu wiederholen. Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung.

8. Einsprüche

  1. Ein Einspruch gegen das Prüfungsergebnis ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses schriftlich bei der Leitung des Goethe-Zentrum Pardubice zu erheben.
  2. Ein Einspruch gegen die Durchführung der Prüfung ist unmittelbar nach Ablegen der Prüfung bei der Leitung des Goethe-Zentrum Pardubice zu erheben.
  3. Näheres zu 8.1 und 8.2 regelt die Prüfungsordnung.

9. Prüfungsberatung / prüfungsvorbereitende Kurse

Prüfungsteilnehmenden wird empfohlen, vor der Anmeldung zur Prüfung an der Prüfungsberatung des Goethe-Zentrum Pardubice oder an einem prüfungsvorbereitenden Kurs teilzunehmen, die das Goethe-Zentrum Pardubice regelmäßig anbietet.

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